Onlinezugangsgesetz

Vitako beteiligt sich an der Umsetzung von OZG-Projekten

Mit dem im August 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) und dem Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats sind wichtige Weichen gestellt worden. Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung soll damit in großen Schritten vorankommen. Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Bürger und Unternehmen sollen von jedem Portal aus auf alle bundesweit onlinefähigen Verwaltungsleistungen zugreifen können. In einem ersten Schritt sollen zunächst rund 600 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Über ein sogenanntes Nutzerkonto sollen Bürger und Unternehmen auf alle Leistungen des Portalverbundes zugreifen können.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) binnen vier Jahren stellt die deutsche Verwaltung vor große Herausforderungen. Zunächst hat der damit betraute IT-Planungsrat sich in Workshop-Runden, an denen auch die kommunale Ebene und die kommunalen IT-Dienstleister teilgenommen haben, einen Überblick verschafft und in der Folge einen OZG-Umsetzungskatalog veröffentlicht, der die Aufgaben unter den Ländern verteilt: So wird beispielsweise das Thema Unternehmensführung und -entwicklung federführend von Hamburg bearbeitet, für das Thema Umwelt zeichnet Schleswig-Holstein verantwortlich und für das Thema Familie und Kind hat sich die Freie Hansestadt Bremen zuständig erklärt usw. Vorgesehen sind etwa sogenannte Digitalisierungslabore, in denen Fachverantwortliche und Digitalisierungsexperten, Anwender und Betroffene gemeinsam gute Lösungen für eine entsprechende Digitalisierung der einzelnen Leistungen entwickeln, die als Blaupausen für spätere konkrete Entwicklungen dienen können.

Die IT-Dienstleister stellen ein wichtiges Scharnier bei der Umsetzung des OZG dar. Ihre Expertise ist notwendig, wenn es darum geht, die technische Machbarkeit von Ideen zu prüfen und pragmatische Lösungen zu entwickeln. Bei den IT-Dienstleistern ist neben dem methodischen Wissen vor allem Praxiserfahrung vorhanden. Als kooperationsstarke Umsetzer sollen sie dafür sorgen, dass das Rad nicht überall wieder neu erfunden wird, geeignete Architekturkonzepte erstellt und wiederverwendbare und interoperable Lösungen schnell aufgebaut und verbreitet werden können. Mit zwei Positionspapieren hat Vitako zu Portalverbund und der Roadmap des IT-Planungsrates sowie zu Nutzer- oder Servicekonten Stellung bezogen (siehe unter „Materialien).

Die Kommunalen Spitzenverbände haben dem IT-Planungsrat ebenfalls angeboten, Leistungen zu digitalisieren. Im Gespräch ist derzeit das Thema Waffenbesitzkarte. Die kommunalen IT-Dienstleister werden sich hieran beteiligen. Darüber hinaus will sich Vitako im Bereich Mobilität mit dem Thema Führerschein befassen. Aufgrund der europaweit beschlossenen Vereinheitlichung von Führerscheindokumenten müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 1. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Führerscheine nach dem 1. Januar 2013 haben dann nur noch eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren. Insgesamt betrifft dies rund 40 Millionen bundesdeutsche Führerscheine, für die ein elektronischer Prozess für den Umtausch gestaltet werden soll.

Link zum OZG-Umsetzungskatalog

Weiterführendes Material