IT und Recht

Informationstechnik und Recht

IT in der öffentlichen Verwaltung wirft Rechtsfragen auf

Es existiert zwar kein eigenes Rechtsgebiet namens Internet- oder IT-Recht, gleichwohl stehen Internet und IT nicht außerhalb des Rechts und tangieren die verschiedensten Rechtsbereiche und Gesetze. Rechtliche Aspekte von Informationstechnik umfassen beispielsweise die Anwendung von Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Ebenso sind Sachgebiete wie das Vertragsrecht, Vergaberecht oder das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs für die IT relevant ‑ auch und gerade für die öffentliche oder kommunale IT. Zum großen Teil sind diese Rechtsgebiete in die Informationstechnik implementiert, indem diese Rechtsvorgaben wie den Datenschutz oder das Urheberrecht berücksichtigen muss.

IT unterliegt Gesetzen

Der Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung wirft immer auch Rechtsfragen auf. Fachanwendungen unterliegen spezifischen Fachgesetzen und setzen deren Vorgaben um. Bei neueren Gesetzesvorhaben, die Vitako begleitet hat, wie beispielsweise dem E-Government-Gesetz des Bundes, tauchen verschiedene Fragen zum Verwaltungsrecht auf, aber auch zu fachgesetzlichen Vorgaben wie dem Schriftformerfordernis. Oder es sind im Zusammenhang mit Open Data sowohl das Hamburger Transparenz-Gesetz als auch das Informationsweiterverwendungsgesetz von besonderer Bedeutung.

Beim Cloud-Computing sind wiederum die unterschiedlichen rechtlichen Implikationen von privaten oder öffentlichen Cloud-Konstruktionen relevant. Auch das Vergaberecht ist für kommunale IT-Dienstleister ein wichtiges Thema, weil dort die Möglichkeiten von interkommunalen Kooperationen beschrieben werden. Die eIDAS-Verordnung oder die Datenschutz-Grundverordnung der EU sind europäische Regelungen, die unmittelbare Auswirkungen auf deutsches Recht haben.

Juristischer Erfahrungsaustausch

Mit dieser Vielfalt von Themen setzt sich bei Vitako die Facharbeitsgruppe IT und Recht auseinander. Sie analysiert die Folgen von rechtlichen Vorgaben und arbeitet die Konsequenzen für Vitako-Mitglieder und Kommunalverwaltungen auf. Neben der „großen” europäischen und nationalen Gesetzgebung gibt es weitere Themen, bei denen die Juristen unserer Mitgliedsunternehmen untereinander Erfahrungen austauschen:

  • Cloud-Dienstleistungen
  • No-Spy-Erklärungen
  • Einsatz von Used Software-Lizenzen
  • elektronische Vergabe
  • Compliance-Systeme
  • oder Regelungen zum Thema „Bring Your Own Device”

Weiterführendes Material