Beitrag: 25.03.2020 | Datenschutzrechtliche Information des BfDI

25.03.2020 | Datenschutzrechtliche Information des BfDI

26 Mrz '20 |

Gesunheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO

​Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), Ulrich Kelber, listet auf seiner Seite datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Werden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie personenbezogene Daten erhoben, funktioniert das in den meisten Fällen unter Bezugnahme auf die jeweilige Person und ihren Gesundheitszustand. Ab diesem Zeitpunkt handle es sich um Gesundheitsdaten, die nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind, teilt der BfDI mit.

Auch wenn eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich nur restriktiv möglich sei, können für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Dabei sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der gesetzlichen Grundlage stets zu beachten, heißt es.
Weitere Informationenhier (ext. Link).