Beitrag: 01.09.2021 | AKDB: Nachnutzbare Onlinedienste für Ausländerbehörden

01.09.2021 | AKDB: Nachnutzbare Onlinedienste für Ausländerbehörden

01 Sep '21 |

Neuer EfA-Onlinedienst für Brandenburg

Neben Kommunen in Brandenburg stehen sie bald auch bayerischen Ausländerbehörden zur Verfügung, teilte die AKDB mit.
Im Dezember 2020 hat die AKDB den Verwaltungs-Onlinedienst „Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit” für das Land Brandenburg entwickelt und bereitgestellt. Der Onlinedienst sei nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt worden, sodass er perfekt auch von Ausländerbehörden anderer Bundesländer nachnutzbar ist.
Jetzt sei ein weiterer Onlinedienst verfügbar. EU- und EWR-Bürger in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Teltow-Fläming können laut AKDB ab sofort einen Online-Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (Daueraufenthaltsbescheinigung) stellen.

Die AKDB habe den Onlinedienst ebenfalls nach dem EfA-Prinzip konzipiert. Beide Verwaltungs-Onlinedienste würden demnächst auch sämtlichen bayerischen Ausländerbehörden zur Verfügung stehen, heißt es.
Für die Umsetzung der Onlinedienste habe ein interdisziplinäres Team Schulter an Schulter zusammengearbeitet: außer der AKDB waren der Brandenburgische IT-Dienstleister, das Brandenburgische Ministerium des Innern und für Kommunales und ausgewählte Ausländerbehörden des Landes Brandenburg an der Entwicklung beteiligt.

Weitere Informationen:hier.