Beitrag: 26.08.2020 | Mit Unterstützung des krz: NRW zentralisiert Weiterleitung der Gewerbeanzeigen

26.08.2020 | Mit Unterstützung des krz: NRW zentralisiert Weiterleitung der Gewerbeanzeigen

26 Aug '20 |

Automatisierte Empfangs- und Verteilplattform

Beim Kommunalen Rechenzentrum Minden/Ravensberg-Lippe (krz) wird seit dem 1. Juli 2018 das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) betrieben und gehostet. Gewerbeanzeigen können dadurch landesweit vollelektronisch und medienbruchfrei an die zuständige Behörde versandt und auch direkt elektronisch bezahlt werden.
Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes NRW (WiPG) zum 1. Juli 2020 wurde das GSP.NRW offiziell zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Es soll schnellstmöglich zum zentralen digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW ausgebaut werden. Der nächste große technische Schritt umfasst laut krz die Umstellung zu einem nutzerfreundlichen Antragsportal, das zielgenau das Informationsbedürfnis von Unternehmen über notwendige Verwaltungsleistungen abdeckt, die diese in den verschiedenen Geschäftslagen “Unternehmen gründen, Unternehmen führen und Unternehmen schließen” im Rahmen ihrer erwerbswirtschaftlichen Betätigung benötigen. Dieser Schritt wird spätestens bis zum Jahresende 2020 im WSP.NRW vollzogen.

Die Weiterentwicklung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW führt auch bei den Kommunen und sonstigen zuständigen Behörden zu Entlastungen, da die Daten aus den Gewerbeanzeigen und sonstigen in Zukunft über das WSP.NRW angebotenen Verwaltungsverfahren medienbruchfrei in die Fachverfahren der zuständigen Behörden gelangen.
Ein Gewerbe muss in NRW bei den Städten oder Gemeinden angezeigt werden. Nach Erteilung der Empfangsbescheinigung, die bei Abwicklung der Gewerbeanzeige über das WSP.NRW vollautomatisiert erstellt wird, sind die Kommunen verpflichtet, die Daten aus der Gewerbeanzeige an zahlreiche Stellen, wie Finanzamt, IHK, Eichamt, etc. weiterzuleiten. Um die Kommunen hierbei zusätzlich zu entlasten, stellt das Land NRW seit dem 1. Juli 2020 die Empfangs- und Verteilplattform nala bereit. Das krz hat zusammen u. a. mit dem KDN – Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister und der d-NRW AöR im Juni 2020 die technischen Voraussetzungen für den Betrieb aufgebaut.
Weitere Informationen:hier.