Beitrag: 05.08.2020 | Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht FAQs

05.08.2020 | Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht FAQs

05 Aug '20 |

Folgen des Schrems-II-Urteils zum Privacy Shield

Der EDSA gibt mit dem Paper europaweit verbindlich Auskunft zu Fragen, die den Datenschutzaufsichtsbehörden in den vergangenen Wochen sehr oft gestellt wurden. Danach existiert keine „Gnadenfrist” für Datenverarbeitungen auf Grundlage des vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärten „Privacy Shield”. Die Umstellung muss ohne Verzögerung begonnen werden.
Der EDSA erklärt zudem, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn die Datenverarbeitung von Unternehmen und Behörden über einen externen Dienstleister läuft: Bei Unkenntnis darüber, ob bei der Datenverarbeitung auch Daten in ein Drittland gesendet werden, sind Verträge mit den Dienstleistern zu überprüfen. 

​Das Dokument isthier einzusehen, aber noch nicht abschließend – weitere Antworten werden laut EDSA noch ergänzt.