Beitrag: Europaweite Anerkennung

Europaweite Anerkennung

29 Sep '17 |

Meldung

​Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion erfolgreich abgeschlossen. Die eID-Funktion des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels wird ab 29. September 2018 europaweit zur elektronischen Identifizierung in digitalen Verwaltungsverfahren anerkannt. Die Notifizierung erfolgte nach Begutachtung technischer Experten nahezu aller Mitgliedstaaten auf dem höchsten Vertrauensniveau gemäß eIDAS-Verordnung. Ab September 2018 sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren, die eine elektronische Identifizierung auf „substanziellem“ oder „hohem“ Vertrauens niveau benötigen, für die deutschen Online-Ausweise zu öffnen. Künftig könnten deutsche Bürgerinnen und Bürger im EU-Ausland elektronisch Gewerbe anmelden, Steuererklärungen abgeben, sich an Hochschulen einschreiben oder KfZ-Zulassungen beantragen.

​„Diese gute Bewertung belegt die hohe Qualität der eID-Funktion.”, hebt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hervor. „Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ist sicher, einfach und praktisch im digitalen Alltag von Privatpersonen und Unternehmen. Immer mehr Smartphones sind ‚eID-fähig’. Zudem haben wir im Sommer 2017 die eID-Integration in E-Business- und E-Government-Angebote deutlich vereinfacht. Das sind gute Voraussetzungen für Unternehmen und Behörden, jetzt mehr Einsatzmöglichkeiten für die eID-Funktion anzubieten.”